Es kann immer mal passieren, dass Sie nicht in der Lage sind in die Praxis zu kommen, um z. B. eine Verordnung abzuholen.
Oder das wir Sie anrufen müssen, um einen Termin zu verschieben oder einen Befund mitzuteilen.
In diesem Fall ist es wichtig, eine Schweigepflichtentbindung erteilt zu haben, da wir sonst keine Informationen über Sie weitergeben dürfen.
Zum Beispiel für Ihren Ehepartner, Partner, Kinder oder Nachbarn.
Deshalb bitten wir Sie darum, die Schweigepflichtentbindung auszudrucken, auszufüllen und mitzubringen.